Informationen zum Ratenkauf

Gerne erklären wir Ihnen den Ablauf des Uhrenkaufs, wenn Sie die Zahlungsoption Ratenkauf auswählen. Am Ende dieser Seite haben wir zudem die häufgsten Fragen für Sie beantwortet. Sollten dennoch Fragen offen sein, kontaktieren Sie unseren Kundenservice per eMail (info@luxusuhr24.de). Egal ob Rolex, Breitling, Omega oder ein anderer Hersteller von Luxusuhren, das Verfahren des Ratenkaufs ist immer identisch.

 

Ablauf der Ratenkaufanfrage

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Im letzten Schritt wählen Sie einfach die Bezahlmethode "Ratenkauf" aus. Damit die Ratenkaufanfrage an die Bank weitergegeben werden kann, füllen Sie bitte alle erforderlichen Felder aus. Unvollständige Anfragen können leider nicht berücksichtigt werden.

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Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie die Vertragsunterlagen bequem per Email und per Briefpost zugesendet.

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Lesen Sie sich den Vertrag durch und unterschreiben Sie ein Exemplar für die Bank.

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Um Ihre Identität zu prüfen, wird ein sogenanntes PostIdentverfahren durchgeführt. Nehmen Sie dazu das von Ihnen unterschriebene Exemplar des Ratenkaufvertrags und - falls notwendig - eine Kopie des Einkommensnachweises mit zur nächsten Post oder Postagentur und legen Sie kurz Ihren Ausweis vor. Die Sendung des Vertrags und Ihrer Unterlagen ist selbstverständlich kostenfrei.

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Sobald die Vertragsunterlagen bei der Bank eingegangen sind, ist die Bestellung vollständig und wir können Ihnen Ihre Wunschuhr zusenden.

Häufig gestellte Fragen zum Ratenkauf

Wer kann einen Finanzkauf beantragen?

  • Personen mit voller Geschäftsfähigkeit
  • Personen im Alter zwischen 18 und 78 Jahren
  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Personen mit einer deutschen Bankverbindung
  • Personen mit einem Mindesteinkommen von 500 €

Ich bin Angestellter, was muss ich beachten?

  • Sie müssen mindestens 3 volle Monate beim derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt sein
  • Ihr Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein
  • Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis darf die Vertragslaufzeit die Befristung nicht überdauern

Ich bin Rentner bzw. Penionär, was muss ich beachten?

  • Die Rentenzahlung muss unbefristet sein
  • Bei Befristung darf die Vertragslaufzeit die Befristung nicht überdauern

Ich bin selbstständig, kann ich auch den Ratenkauf beantragen?

  • Selbstständige können selbstverständlich den Ratenkauf beantragen, sofern Sie die selbstständige Tätigkeit länger als 1 Jahr ausüben

Welche Personengruppen können keinen Ratenkauf beantragen?

  • Arbeitslose
  • Sozialhilfeempfänger
  • Schüler / Azubis
  • Wehrpflichtige
  • Zivildienstleistende
  • Betreute Personen